Wer zum Zahnarzt geht, hat nicht immer nur Angst vor Schmerzen, auch die möglichen Kosten können Sorge bereiten. Was kostet das Zahn Ziehen? Was übernimmt die Krankenkasse? Was nicht? Diese Fragen beantworten wir Ihnen hier.
Die Kosten für eine Zahnextraktion hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Grund für die Extraktion, der Anzahl der zu entfernenden Zähne und der Art der Anästhesie (lokale Betäubung, Lachgas oder Vollnarkose).
- Kostenabhängigkeiten: Die Kosten variieren je nach Extraktionsgrund, Anzahl der Zähne und Anästhesieart.
- Krankenkassenübernahme: Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Kosten für medizinisch notwendige Zahnextraktionen, einschließlich lokaler Betäubung. Kosten für Lachgas oder Vollnarkose werden nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
- Vollnarkose: Die Kosten für eine Vollnarkose, die zwischen 200 und 350 € liegen können, werden von der Krankenversicherung nur übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ansonsten müssen Patienten diese Kosten selbst tragen.
- Zahnersatz: Verschiedene Optionen mit unterschiedlichen Kosten, Übernahme durch Krankenkasse variiert. Wir empfehlen eine Zahnzusatzversicherung die Zahnersatz abdeckt, oder eine Behandlung im Ausland (Gratis-Kostenvoranschlag erhalten).
Inhalt
Zahn Ziehen Kosten
Gehen wir von dem einfachen Fall aus, dass ein einziger Zahn entfernt werden muss und die Zahnextraktion unter Anwendung einer lokalen Betäubung durchgeführt wird. In einem solchen Fall werden sowohl für die Betäubung als auch für das Zahnziehen Kosten berechnet. Diese werden von der Krankenversicherung übernommen.
Neben einer lokalen Anästhesie kann bei der Zahnentfernung auch Lachgas angewandt oder einer Vollnarkose durchgeführt werden. Wird Lachgas verwendet, betragen die Kosten in der Regel zwischen 100 und 200 € pro Stunde. Bei einer Vollnarkose sind die Kosten höher, hier werden 200 bis 350 € berechnet.
Das zahlt die Krankenkasse
Neben zahnmedizinischen Behandlungen wie einer Parodontosebehandlung, Füllungen und Wurzelbehandlungen gehört auch das Zahnziehen zu den Routinemaßnahmen beim Zahnarzt. Es gibt viele verschiedene medizinische Indikationen, die eine Zahnextraktion nötig machen.
Besteht eine medizinische Notwendigkeit dafür, dass ein Zahn gezogen werden muss, dann müssen Sie nicht alle Kosten selber tragen. In einem solchen Fall zahlt die Krankenversicherung sowohl die Betäubung als auch die Zahnentfernung.
In der Regel wird eine lokale Anästhesie durchgeführt, die das Gefühl rund um die Region im Mund betäubt, wo der Zahn entfernt werden soll. Anders ist dies bei einer Vollnarkose. Hier bekommt der Patient gar nichts von der Behandlung mit. Ob die Krankenversicherung diese Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Fall ab.
Das zahlt die Krankenversicherung nicht
Viele Patienten wünschen sich eine Vollnarkose bei der Zahnextraktion. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Oft ist Angst vor Schmerzen der Grund oder auch das bloße Miterleben der unangenehmen Prozedur.
Auch wenn mehrere Zähne entfernt werden müssen oder die Behandlung besonders aufwendig ist, wollen viele Patienten nicht bei Bewusstsein sein.
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Vollnarkose bei der Zahnentfernung nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht und andere Möglichkeiten der Betäubung nicht durchgeführt werden können.
Ist dies nicht der Fall, müssen die Kosten für die Vollnarkose selbst getragen werden.
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Übernahme der Kosten für eine Vollnarkose
Ist eine Lokalanästhesie aus medizinischer Sicht nicht vertretbar, dann übernimmt die Krankenkasse bei einer Zahnextraktion auch die Kosten für eine Vollnarkose. Ob diese Notwendigkeit besteht, entscheidet der behandelnde Arzt. Medizinische Gründe für eine Vollnarkose können folgende sein:
Bei Kindern, die jünger als 12 Jahre alt sind und die Behandlung beim Zahnarzt ablehnen, kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich sein.
Aber auch für erwachsene Patienten, die unter starken Angstsymptomen leiden, ist die Übernahme der Kosten für die Narkose als Kassenleistung möglich.
Liegt beim Patienten eine organische Erkrankung vor, aufgrund derer keine örtliche Betäubung durchgeführt werden kann, dann müssen die Kosten auch nicht selbst getragen werden. Das Gleiche ist der Fall, wenn bei Patienten eine Unverträglichkeit gegen bestimmte Wirkstoffe vorliegt.
Wenn nicht nur ein Zahn gezogen werden muss, sondern ein größerer, chirurgischer Eingriff durchgeführt werden muss, kann eine Vollnarkose ebenfalls medizinisch notwendig sein.
Zahnersatz nach Zahnentfernung
Nach der Zahnentfernung muss die Lücke im Lächeln nicht für immer bleiben. Die Technik für Zahnersatz ist mittlerweile sehr weit fortgeschritten und es gibt verschiedene Möglichkeiten wie entfernte Zähne ersetzt werden können, damit die Lücke kein Makel sein muss.
Ob und welche Kosten genau für einen Zahnersatz von der Krankenversicherung übernommen werden, ist im Einzelfall zu entscheiden. Es gibt viele verschiedene Optionen, die auch unterschiedlich teuer sind.
Fazit
Grundsätzlich können Sie davon ausgesehen, dass Ihre Krankenkasse für die Kosten einer Zahnextraktion aufkommt. Nur in dem Fall, dass die Zähne aus ästhetischen Gründen gezogen werden, müssen Sie die Behandlung selbst zahlen.
Die Kosten für das Zahnziehen und die Lokalanästhesie werden von Ihrer Krankenkasse vollständig übernommen. Liegen bei Ihnen keine medizinischen Gründe vor, die eine Vollnarkose notwendig machen, dann müssen Sie dies aus der eigenen Tasche zahlen.
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